biografisches schreiben und geheimnisse
3. Mai 2008 von christof
biografien bleiben eine gratwanderung. ob es sich um die eigene oder die biografie anderer handelt spielt dabei keine rolle. hat doch jeder mensch seine kleinen, manches mal auch größeren geheimnisse, die deshalb geheimnisse sind, da sie nicht preisgegeben werden. wer entscheidet denn nun, ob sie in einer biografie auftauchen sollten?
bei der eigenen biografie gestaltet sich dies recht einfach. ich kann selbst entscheiden, was ich mitteilen möchte und was nicht. es gibt keinen zwang der offenlegung. einziger vorwurf im nachhinein könnte sein, dass die biografie nicht authentisch ist, da nicht alles darin enthalten ist, das mich als menschen ausmachte. und doch, es ist meine privatangelegenheit, wie es auch meine entscheidung ist, wem ich meine biografischen texte überhaupt zugänglich mache und wem nicht.
aber was ist, wenn eine person öffentlich bekannt ist, sie positionen in der öffentlichkeit inne hatte, die einfluss auf das leben anderer hatten? hier wird es schwierig. mit dem aufkommen von hiv und aids wurde zum beispiel öffentlich diskutiert, inwieweit menschen, die sich öffentlich diskriminierend zu positiven und homosexuellen geäußert haben, zwangsgeoutet werden sollten, wenn sie selber homosexuell sind.
generell können bei personen, die im licht der öffentlichkeit stehen oder standen, schwerlich in ihrer biografie die beziehungen und damit meist auch ihre sexuelle orientierung verschwiegen werden. und doch, es geschieht weiterhin oft. entweder wird gesagt, dass dies für ihr leben keine große rolle gespielt hat. das glaubt nun keiner. beziehungen und sexualität ist etwas, das eigentlich alle bereiche unseres lebens beeinflusst.
oder es wird gesagt, dass man darauf verzichten möchte, um der person im nachhinein nicht zu schaden. hier kann man behaupten, dass allein dieser gedanke der person schade. denn hier wird eine diskriminierung oder kritik antizipiert, die vielleicht so gar nicht eintritt.
doch die persönlichkeitsrechte möchte man auch niemandem absprechen, soll heißen, wenn jemand sein leben lang ein geheimnis bewahrt hat, kann es nicht an mir sein, dieses der öffentlichkeit zugänglich zu machen. hier ist wahrscheinlich die entscheidung der einzelnen zu achten, auch wenn die konsequenz ist, dass das wiedergegebene bild einen großteil ihres lebens ausblendet. denn wer ist frei davon ein bestimmtes image von sich in der öffentlichkeit zu schaffen. die form von erhoffter realität wird es in biografien wahrscheinlich nie geben.
zwiespältig bleibt es, wenn die betreffenden personen anderen personen geschadet haben. doch wer ist in diesem moment der richter, die persönlichkeitsrechte der anderen zu beschneiden, wie es sonst nur bei einer gefängnisstrafe geschieht? sollten biografien nicht auch die beweggründe für bestimmte entscheidungen und verhaltensweisen offenlegen? wahrscheinlich schon, nach dem tod der person, um das bild ihrer lebensgeschichte gerade zu rücken. hier ist der einzelfall von den jeweiligen biografInnen zu prüfen. und wer geheimnisse hat, sollte sie gut bewahren. aus meiner sicht bleiben weiterhin viele fragen offen, eine klare lösung gibt es wahrscheinlich nicht.