der bundesgerichtshof lässt benotungen der beruflichen leistungen von lehrerInnen zu. ähnliches wird ja gerade bei der bewertung von ärztInnen auf seiten der krankenkassen diskutiert, gegen die ich mich hier schon ausgesprochen habe. und doch scheint die benotung von lehrerInnen erst einmal berechtigt, sollte anders betrachtet werden.
denn es bildet sich in diesem zusammenhang eine gegenseitigkeit heraus, mit der nie jemand gerechnet hätte. erst das internet macht dies möglich. ein argument einer klagenden lehrerin ist, dass die benotungen ihre persönlichkeitsrechte verletze. dem ist nicht zu widersprechen. aber gleichzeitig muss gesagt werden, dass dies schülerInnen jeden tag passiert. durch die benotungen, die am ende der schullaufbahn sogar in zeugnisse gegossen werden subjektive urteile zum maßstab der zukunft gemacht.
so scheint es nur gerecht, dass lehrerInnen dieses verfahren einmal am eigenen leib spüren. denn die erziehungswissenschaften bemühen sich oft genug, die notengebung als objektive verfahren der bewertung der lernfortschritte zu verkaufen. das können sie aber nie sein. es fließen immer subjektive aspekte des lehrpersonals ein. selbst die mathematikklausur spiegelt in ihrer zusammenstellung die persönlichen vorstellungen vom notwendigen wissensniveau der lehrerInnen wider.
vielleicht regt dieses urteil dazu an, noten vollständig abzuschaffen. was ich aber nicht glaube. das vertrauen darauf maßstäbe finden zu können, die junge menschen vergleichbar machen, ist zu groß. dazu müsste aber der großteil der pädagogik und der ausbildungsmitarbeiter bereit sein ihre lernerfolgskontrollen vollständig zu hinterfragen, ja sogar das ausbildungssystem, wie es bei uns existiert. so lang dies nicht geschieht, scheint die benotung von lehrerInnen im web 2.0 eher als logische konsequenz einer verfahrenen bewertungsschlacht. zeigt sich dadurch doch auch, dass schülerInnen ebenso glauben, über ein notensystem die kompetenzen einer anderen person erfassen zu können.