an männern darf man rumschnippeln. gesellschaften ändern sich, kulturen entwickeln sich und neue gedanken kommen auf. dazu gehört bei uns zum beispiel, dass wir stücke für stück einen neuen bezug zum körper hergestellt haben. (manchmal äußert sich dies in einer form des gesundheitsfanatismus, manchmal wird aber auch nur durch juristischen schutz). so sieht unser strafrecht nicht mehr vor, bestrafungen durch die entfernung von körperteilen oder körperliche züchtigungen umzusetzen. wer diese entwicklung nachvollziehen möchte, dem sei foucault ans herz gelegt.
kommt jedoch der glaube ins spiel, verlieren wir teilweise unsere eigenen haltungen aus den augen. die bundesregierung besonders schnell. kaum äußert sich kritik an dem kölner urteil, das die beschneidung von jungen männern als körperverletzung einordnet und untersagt, da erklärt die bundesregierung, dass die religionsfreiheit gewahrt bleiben müsse und nimmt künftige rechtliche entscheidungen schon einmal vorweg. mit welchem recht?
wir sind uns einig, dass das einschnüren von frauenfüssen in der asiatischen welt ebenso eine problematische sache ist, wie die magersucht von modemodels. der bundesrat hat vor ein paar jahren die initiative ergriffen und eine gesetzesänderung auf den weg gebracht, die die beschneidung von frauen als körperverletzung einstuft (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701217.pdf). dabei wurden die männer vergessen. nun wird im fernsehen zum beispiel damit argumentiert, dass in afrika sogar die beschneidung von männern aus gesundheitsgründen empfohlen würde, um der übertragung von krankheiten vorzubeugen. doch davon ist man längst abgerückt, nachdem studien abgebrochen werden mussten, in denen man feststellen musste, dass die neuinfektionsrate eher zugenommen denn abgenommen hat.
also geht es um eine auseinandersetzung, die den gesellschaftlichen wandel abbildet: freie religionsausübung vs. körperliche unversehrtheit. wir kommen nicht drumherum, uns damit zu beschäftigen. transidenten menschen, erwachsenen, die ihren körper und ihre genitalien verändern möchten, verpflichten wir zu vorheriger therapie, zu rechtfertigungen und diversen untersuchungen. interidente wurden (und werden zum teil noch) per diagnostik im säuglingsalter einem geschlecht zugeordnet und es werden körperlich eingriffe vorgenommen. doch diese entscheidungen sind, so lang es keine gesundheitlichen gründe gibt, inzwischen sehr umstritten.
es zeigt, wie unbeholfen wir mit der frage umgehen, wie mit unseren körpern umzugehen ist (und es wird zeit, dass endlich den einzelnen menschen die entscheidung überlassen wird – wie es ja auch bei der kosmetischen chirurgie und bei tätowierungen der fall ist). und dann können eben eltern und gläubige nicht mehr für säuglinge und kinder entscheiden. eine gesellschaft darf auch gegenüber religiösen traditionen eine neue haltung einnehmen. nur eines scheint mir zudem wichtig: wir sollten endlich aufhören eine unterscheidung der geschlechter mit in den diskurs zu schleppen! wollen wir beurteilen, ob eine beschneidung beim mann mehr oder weniger schmerzen verursacht als eine beschneidung bei der frau? und wollen wir festlegen, wie der körper eines menschen zu sein hat, bevor dieser mensch selbst entscheiden kann? da müssen wir uns entscheiden.
Der Abschlusssatz „da müssen wir uns entscheiden“ ist wohl der Wichtigste in diesem sehr interessanten Artikel. Aber für wenn sollen wir entscheiden dürfen? Nur für uns selbst oder auch für unsere Kinder.
Zweifelsfrei stehen Beschneidungen mit und ohne Narkose diesbezüglich an erster Stelle. Für mich stellen diese eine der wohl grausamsten Körperverletzungen dar, die man einem Säugling oder Kind zufügen kann. Das hat auch meines Erachtens nichts mit Tradition oder Religionsfreiheit zu tun. Man setzt damit den Artikel 1 unseres Grundgesetzes außer Kraft.
In Absatz 1 heißt es „Die Würde des Menschen ist unantastbar …“. In Absatz 3 steht „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“!
Wenn selbst unsere Bundesregierung sich auf das Argument „Religionsfreiheit“ beruft um unser Grundgesetz auszuhebeln, nur um damit die Gunst traditionsbewusster Bundesbürger ausländischer Herkunft gewinnen zu können, bleibt für mich nur noch die Frage:
„Quo vadis Deutschland?“
am schluss machen sie die frage nach der handlung der bundesregierung an der nationalität oder der herkunft der betroffenen fest. doch diese frage stellt sich meiner ansicht nach gar nicht, denn es betrifft nicht nur bürger anderer nationalitäten – viele sind schon lange deutscher nationalität. also ist es keine frage der herkunft, sondern nur der religion.
Das ist richtig. Aber ich bin weiterhin der Meinung Religion muss sich geltendem Recht unterordnen. Heute erschien auf ntv der Artikel „Beschneidungen in Deutschland – Rabbiner wollen Sicherheit“.
Dort heißt es: Eine Beschneidung sei ein „schwerer Eingriff“ in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Diese hat der Staat zu schützen. Dagegen müssen die auf religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen.