stellen sie sich vor, sie sind 14 tage im urlaub. sie kommen nach hause, lesen die angesammelten tageszeitungen und stellen fest, dass ihre lieblings-politik-sendung im fernsehen einen skandal aufgedeckt hat, der den rücktritt eines bundesministers zur folge hatte. alle zeitungsartikel beziehen sich auf die sendung, die sie sich noch einmal im internet ansehen wollen. das geht nicht, denn ihr urlaub findet nach dem mai 2009 statt. die 12. novelle des rundfunkstaatsvertrags ist gerade in kraft getreten und selbstproduzierte sendungen dürfen nur noch 7 tage vorgehalten, also im internet gezeigt werden. wer heckt so einen wahnsinn aus?
sie zahlen ihr zeitungsabo, um auch nach ihrer abwesenheit die alten zeitungen noch einmal lesen zu können. sie zahlen gez-gebühren und wenn sie einen betrieb haben, sogar für ihre computer, dürfen aber alte sendungen nicht mehr sehen. und das in einer so genannten informationsgesellschaft. dafür können sie aber bei den privaten tv-anbietern den ganzen „schrott“ bis zum abwinken noch einmal ansehen. wer heckt so einen wahnsinn aus?