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60 jahre „allgemeine erklärung der menschenrechte“

der mensch hat den vorteil gegenüber den tieren, dass er über seine handlungen reflektieren kann. er kann unter berücksichtigung aller umstände eine entscheidung treffen. so trafen am 10ten dezember 1948 die vereinten nationen den entschluss, die „allgemeine erklärung der menschenrechte“ anzunehmen. darin sind ziele formuliert, die für alle bewohner der welt zu gelten haben und von den offiziellen stellen zu kontrollieren sind.

leider wurde dieses ziel bis heute nicht erreicht. und leider ist nicht zu verstehen, weshalb der mensch dies nicht erreicht, kann er doch reflektieren, wie eben erwähnt, was er macht. doch die sachzwänge und nationalen konstrukte dienen immer wieder als argument (oder sollte ich „ausreden“ schreiben), die erklärung nicht zu beachten.

gern berichtet die westliche welt, dass in anderen ländern die menschenrechte mit den füssen getreten würden, leider haben auch viele westlichen nationen das maß der dinge verloren. sicherlich am bekanntesten in den letzten jahren ist der betrieb des gefangenenlagers guantanamo. aber auch die asylgesetzgebung europas und die abschiebungspraxen gegenüber asylbewerberInnen in deutschland stehen im widerspruch zur „allgemeinen erklärung der menschenrechte“.

es grenzt an ein wunder, dass die weltengemeinschaft überhaupt einmal gemeinsam solch eine erklärung verfassen konnte. doch jetzt, immerhin 60 jahre danach, wäre es an der zeit, diese erklärung ernsthaft umzusetzen und sich gebundener an die vorgaben zu fühlen. damit nicht vergessen wird, welche humanen ziele gedacht und benannt werden können, findet sich die erklärung bei wikipedia hier: http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte .

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