häufig wird der satz „das letzte was ich zu ihm / ihr gesagt habe, war … “ ausgesprochen, und dies nicht nur in filmen. oft genug realisieren menschen erst beim tod eines nahestehenden anderen menschen, welche chancen, situationen zu klären, versäumt wurden. auf der anderen seite gilt dann wiederum, dass über tote nicht schlecht zu reden sei. aber es gibt genauso gut unverzeihliche situationen, die eine versöhnung oder verzeihung unmöglich machen.
beim biografischen schreiben kann man einmal einen blick darauf werfen, wo es im eigenen leben konflikte gibt, die bis dato nicht bewältigt sind. gibt es situationen, in denen dem / der anderen verzeihen vorstellbar wäre? gibt es situationen, in denen versöhnliche schritte von der eigenen seite überhaupt nicht vorstellbar sind?
so sollte es opfern und gewalttätigen und sexuellen übergriffen selbst überlassen sein, inwieweit sie das geschehene verzeihen oder auch nur ruhen lassen können. hier darf es keine moral- oder handlungsweisungen geben. es mag zwar manchmal sehr edel wirken, wenn eine schlimme tat verziehen wird, es kann aber ebenso hilfreich sein, sich nicht mehr mit täterInnen auseinanderzusetzen und keine weitere auseinandersetzung führen zu wollen. auch „das verzeihen“ darf zu den akten gelegt werden.
gleichzeitig kann beim biografischen schreiben festgehalten werden, wen man selber um verzeihung gebeten hat. wo waren die eigenen fehltritte, die zu einem riss in freundschaften und beziehungen geführt haben? und wo brauchte man lang, bis man realisierte, dass der eigene anteil doch ein recht großer war und es an der zeit wäre, sich bei der anderen person zu entschuldigen, sie um verzeihung zu bitten?
man kann noch ein wenig tiefer gehen und sich selber fragen, Weiterlesen